Wärmeschutz / Schallschutz
Wärme- und Schallschutznachweise gehören zu den bauphysikalischen Nachweisen, die in der Regel bei der Errichtung von Gebäuden zu erbringen sind. Neben bauordnungsrechtlichen Vorgaben sind bei deisen Nachweisen in der Regel Abstimmungen mit dem Bauherren über die gewünschten Ziele erforderlich. Nicht selten wünschen Bauherren eine über die gesetzlichen Regelungen hinausgehende stärkere Energieeffizienz ihrer Gebäude oder/und müssen für bestimmte Förderprogramme besondere Anforderungen erfüllen. Im Schallschutz wird in der Regel ein über die Mindestanforderungen hinausgehender, höherer Schallschutz gewünscht. |
Die Wünsche hinsichtlich des gewünschten Schall- und Wärmeschutzesschutzes haben Auswirkungen auf die Baukosten. Wir beraten unsere Auftraggeber bei solchen Planungsaufgaben und stimmen die Planungsziele ab. |